Schulintegration

Schulintegration

Ambulante Hilfen zur Schulintegration

Erbringung von Unterstützungsleistungen zur Teilhabe an Bildung in schulischen Einrichtungen. Die Leistung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf.

Aufgaben

Die Aufgaben richten sich nach dem individuellen Bedarf Ihres Kindes:

  • Förderung und Forderung der Fähigkeiten

  • Soziale Integration in die Klassengemeinschaft

  • Unterstützung bei einfachen grundpflegerischen Leistungen

  • Unterstützung bei einfachen lebenspraktischen Tätigkeiten

  • Unterstützung im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen

Umfang

Die Schulintegration umfasst Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene:

  • während des Schulbesuches

  • bei schulischen Veranstaltungen

  • während der Hausaufgabenbetreuung

Ziele

  • Teilhabe an Bildung

  • Hilfe bei der Ausgleichung von behinderungsbedingten Defiziten

  • Verhinderung des Ruhens der Schulpflicht

IntegrationshelferInnen

Die IntegrationshelferInnen sind Personen mit:

  • ausgeprägter Sozialkompetenz

  • hohem Maß an Empathie

  • Verantwortungsbewusstsein

  • Zuverlässigkeit

Kosten

Die Kosten werden nach Antragstellung der sorgeberechtigten Personen von dem zuständigen Kostenträger vollständig übernommen.

Kostenträger sind:

  • Landesamt für Soziales (LAS)

  • regional zuständige Jugendämter

  • Krankenkassen

Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen bei der Antragsstellung.

So viel Hilfe wie nötig – so wenig wie möglich.

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