Lebenshilfe Stiftung Saarpfalz

Lebenshilfe Stiftung Saarpfalz

Die Sorge von Eltern behinderter Menschen um das zukünftige Wohlergehen Ihrer Kinder hat uns dazu bewogen, Möglichkeiten der Vorsorge durch die Gründung der „Stiftung Lebenshilfe Saarpfalz“ zu schaffen.

Aufgaben

Das Aufgabefeld der Stiftung ist breit gefächert und soll den Bedürfnissen von Eltern und Angehörigen aber auch den Bedürfnissen von nicht behinderten, entwicklungsverzögerten, von Behinderung bedrohten und von behinderten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen Rechnung tragen. U. a. hat sich die Stiftung folgende Aufgaben gestellt:

  • die unmittelbare Förderung von Einzelpersonen des zuvor genannten Personenkreises durch Leistungen aller Art, sofern hierfür keine öffentlich-rechtlichen Leistungsansprüche geltend gemacht werden können,
  • die Schaffung und Erhaltung von Wohnungen und Wohnstätten sowie Hilfen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen für eine angemessene Tagesstruktur
  • die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung und sonstigen begleitenden Angeboten für Menschen mit Behinderung
  • Testamentsvollstreckung, sofern Menschen mit Behinderung beteiligt sind
    die treuhänderische Verwaltung unselbständiger Stiftungen, sofern diese zugunsten von Menschen mit Behinderung errichtet wurden

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist daher berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Staatliche Anerkennung

Die Stiftung wurde als rechtskräftige Stiftung im Sinne des § 80 BGB seitens des Ministeriums für Inneres und Sport mit Wirkung zum 16.01.2009 anerkannt; die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Saarlandes.

Helfen Sie, damit wir helfen können

Alle Menschen, denen das Wohl von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen am Herzen liegt, können durch Spenden, Zuwendungen, Schenkungen oder Übertrag ihres Vermögens oder Übertragung von Teilen ihres Vermögens dazu beitragen, dass die Stiftung im Sinne ihrer Satzung helfen und unterstützen kann.

Möchten Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, für die Belange von Menschen mit Behinderung eintreten, dann bietet unsere Stiftung verschiedene Möglichkeiten an:

Grundsätzlich können Sie sich für eine Zustiftung oder eine Spende entscheiden.

Die Zustiftung gewährleistet ihre dauerhafte Unterstützung; der Wert ihrer Zustiftung fließt in das Stiftungskapital ein und bleibt unangetastet erhalten. Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals, z.B. Zinserträge, unterstützen bis weit in die Zukunft die satzungsgemäßen Aufgaben unserer Stiftung Lebenshilfe. Als Zustiftungen kommen neben der Übertragung von Geldmittel auch beispielsweise die Übertragung von Immobilien oder Grundstücken in Betracht.

Eine Zustiftung zu Gunsten der Menschen mit Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten aber auch durch testamentarische Verfügung erfolgen

Die Spende ist die bekanntere Form der Unterstützung. Sie fließen im Gegensatz zu Zustiftungen nicht in das Stiftungskapital ein. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah erforderliche Maßnahmen und Aufgaben der Stiftung für Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsbescheinigung und Beratung

In beiden Fällen der Unterstützung erhalten Sie als Spender eine Zuwendungsbescheinigung, um ihre steuerrechtlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Gerne sind wir bereit, Sie bei Ihrer Entscheidung, wie Sie die Stiftung Lebenshilfe Saarpfalz unterstützen können, zu beraten.

Bankverbindung

Kreissparkasse Saarpfalz
DE 67 5945 0010 1030 2160 38